Schwangerschaftsvorsorge

Eine Schwangerschaft ist eine einzigartige Lebensphase und Lebenserfahrung für die Frau, natürlich in anderem Umfang auch für den Mann.


Diese Phase ist geprägt von hoffnungsvollen Erwartungen, aber auch von ungeahnten Ängsten.


Sehr wichtig ist die regelmäßige Kontrolle des Wohlbefindens von Mutter und Kind.


Diese Vorsorge erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.


Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Untersuchungen in vierwöchigem Abstand, später, je nach Verlauf, in kürzeren Abständen.


Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert, den man deshalb zu allen Untersuchungen mitbringen sollte. Bei der Erstuntersuchung wird die Schwangerschaft festgestellt, es erfolgt eine gynäkologische Untersuchung und die Erhebung einer ausführlichen Krankenvorgeschichte.

Blutuntersuchungen:

  • Eisenwert
  • Blutgruppe
  • Rhesus Faktor
  • Antikörperuntersuchung
  • Röteln-Titer
  • HIV-Test und Lues -Suchreaktion

Weitere Untersuchungen im Rahmen der Erstvorstellung, die dann bei jeder weiteren Untersuchung routinemäßig stattfinden, sind:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Eisenwertbestimmung
  • Abtasten des Bauches
  • Vaginale Beurteilung des Muttermundes
  • Erfragen von Beschwerden
  • Abhören der kindlichen Herztöne

Ein zweiter Antikörpersuchtest ist zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche vorgesehen. In dieser Zeit wird ebenfalls eine Blutzuckeruntersuchung zum Ausschluss eines Schwangerschaftszuckers gemacht. Nach der zweiunddreißigsten Schwangerschaftswoche steht die Untersuchung auf Hepatitis B an.

Auf Wunsch kann bei jeder Untersuchung das Kind mit Ultraschall angeschaut werden.

In der gesetzlichen Vorsorge sind nur drei Termine vorgesehen:

  • Ultraschall zwischen der 9.und 12. Schwangerschaftswoche
  • Ultraschall zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
  • Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche